Elektrokontrollen


Periodische Kontrolle:

(Bis auf Weiteres führen wir keine Kontrollen mehr durch, Mängelbehebungen erledigen wir weiterhin gerne für Sie.)

 

Gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallation (NIV, SR 734.27) steht jeder Eigentümer (m/w) in der Verantwortung die elektrischen Installationen in festgelegten Abständen zu überprüfen. Dabei werden Sie von Ihrem Netzbetreiber, schriftlich, aufgefordert ein unabhängiges Kontrollorgan mit der Periodischen Kontrolle zu beauftragen.

 

Sind Ihre elektrischen Installationen nicht von uns ausgeführt worden, so sind wir befugt, die Kontrolle dieser Installationen durchzuführen.

 

Haben wir elektrische Installationen bei Ihnen vorgenommen, so müssen Sie ein anderes Kontrolloragn aufbieten. Allfällige Mängel dürften wir jedoch wieder beheben.

 

Bitte beachten Sie, dass während der Periodischen Kontrolle die Stromversorgung sporadisch unterbrochen wird.

 

Abnahme Kontrolle:

 

Sie haben als Elektroinstallateur mit einer Installationsbewilligung Elektrische Installationen ausgeführt? Gerne stehen wir Ihnen für die "Unabhängige Abnahmekontrolle" zur Verfügung.

  • Abnahmekontrollen Gewerbe, Industrie und PV-Anlagen
  • Beglaubigung von PV-Anlagen

 

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen - unter 062 865 40 30 oder info@dinkel-sippl.ch - zur Verfügung.